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TIELITZ

Beerdigungs-Institut Tielitz –
Trauerbeistand für Bremen

Das Beerdigungs-Institut Tielitz steht in Bremen für kompetente Beratung im Trauerfall und in der Bestattungs­vorsorge. In Bremen verwurzelt, empfangen wir Menschen jeder Herkunft gleicher­maßen achtsam. Unsere Philosophie ist es, mit Ihnen zu fühlen und uns viel Zeit für Ihre persön­lichen Wünsche und Fragen zu nehmen. Wenn Sie uns brauchen, sind wir Tag und Nacht für Sie da.

Unsere mit Bedacht gestalteten Räumlich­keiten in Nachbarschaft zum Riensberger Friedhof in Bremen-Schwachhausen bieten einen würde­vollen Rahmen, um Abschied zu nehmen. Ganz gleich, ob Sie sich eine klassische oder kreative Ausge­staltung wünschen – wir helfen Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Das gilt natürlich auch für die Wahl der Bestattungsart. Wir sind für Sie da: In Bremen, deutschlandweit und auch, wenn Sie im Ausland unsere Unter­stützung benötigen.

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Gedenkportal für Bremen

Teilen Sie Erinnerungen an einen geliebten Menschen auch online: In unserem Gedenkportal können Sie auf persön­lichen Seiten kostenfrei Kerzen entzünden, kondolieren, Fotos aus dem gemeinsamen Leben teilen – aber auch Termine zu Trauer­feierlich­keiten finden und Blumen online direkt zur Trauerfeier bestellen.

KUNDEN-CENTER

Unsere Online-Services

Wichtige Dinge im Trauerfall per Mausklick regeln, gemeinsam trauern und sich erinnern – das ermöglichen wir Ihnen durch die praktischen Online-Services in unserem Kunden-Center. Zu jeder Zeit, bequem von zu Hause oder unterwegs.

  • Ab- & Ummeldungen für Versicherungen, Abonnements, Online-Accounts & Co. durchführen
  • Ihre Trauerdruck­sachen mit uns abstimmen
  • Trauerfeier-Musik aus großer Musik­bibliothek auswählen
  • Gedenkseite individualisieren und bearbeiten
  • Ein Erinnerungsbuch nach Hause bestellen
DAS BEERDIGUNGS-INSTITUT

Lernen Sie uns kennen

Unser Bestattungshaus mit Trauerhallen, Abschieds­räumen und einem Innenhof als Oase der Ruhe finden Sie in Bremen-Schwachhausen gegenüber dem Riensberger Friedhof.

Laura Tielitz führt das Familien­unter­nehmen in fünfter Generation gemeinsam mit Ihrem Ehemann Henrick Tielitz – erfahren Sie mehr über das Bestattungshaus, das Team und unsere Geschichte.

Antworten

FRAGEN & ANTWORTEN

Häufig gestellte Fragen zur Bestattung

Was muss ich im Sterbefall tun?

Bei einem Sterbefall zu Hause rufen Sie bitte zunächst den Haus­arzt oder den ärztlichen Bereit­schafts­dienst unter der Nummer 116 117 an. Dieser stellt den Tod fest und Sie erhalten einen Toten­schein (auch: Todes­bescheini­gung). Anschlie­ßend rufen Sie uns vom Beerdigungs-Institut Tielitz unter der Nummer 0421 202 23 0 an, um die nächsten Schritte zu besprechen.

Bei einem Sterbefall im Kranken­haus, in einer Pflege­ein­richtung oder in einem Hospiz kümmert sich das dortige Personal darum, den Toten­schein einzu­holen und den Bestatter zu benach­richtigen. Als bestattungs­pflichtige Ange­hörige können Sie den Bestatter anschlie­ßend aber auch noch einmal wechseln – oder bereits im Vorwege uns vom Beerdigungs-Institut Tielitz als Bestatter Ihres Ver­trauens angeben.

Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?

In den meisten Bundes­ländern, so auch bei uns in Bremen, sollte der Ver­storbene binnen 36 Stunden nach Fest­stellung des Todes in eine Leichen­halle oder zum Bestatter über­führt werden. Möchten Sie sich mehr Zeit für die Abschied­nahme im Trauer­haus nehmen, besteht meist auch die Mög­lich­keit, eine Ver­längerung dieser Frist zu bean­tragen. Gerne sind wir vom Beerdigungs-Institut Tielitz Ihnen dabei behilflich.

Wer bestimmt, welcher Bestatter meinen Angehörigen beerdigt?

Sofern zu Leb­zeiten kein Vorsorge­vertrag mit einem bestimmten Bestatter abge­schlossen wurde, können Sie als bestattungs­pflichtiger Ange­höriger einen Bestatter Ihrer Wahl beauf­tragen. Bei Unfalltod infor­miert zunächst die Polizei einen Bestatter nach eigenem Ermessen. Ebenso wie beim Tod im Hospiz oder Kranken­haus, können Sie jedoch später noch einen Bestatter Ihrer Wahl beauf­tragen, den Ver­storbenen zu sich zu über­führen und alle weiteren Schritte vorzu­nehmen. Und das völlig unab­hängig von Ihrem Wohnort oder dem Wohnsitz des Ver­storbenen.

Welche Bestattungsarten gibt es und welche davon sind in Deutsch­land möglich?

Grundsätzlich gibt es nur zwei Bestattungs­arten: die Erd­bestattung im Sarg und die Feuer­bestattung, bei der der Ver­storbene zunächst im Sarg kremiert wird und anschlie­ßend die Beisetzung der Asche statt­findet. Während die Beer­digung im Sarg nur auf kirch­lichen oder städtischen Friedhöfen statt­finden kann, gibt es für Urnen­bei­setzungen beziehungs­weise das Verstreuen der Asche weitere Mög­lich­keiten. Die bekannteste ist die See­bestattung in bestimmten Bestattungs­gebieten der Nordsee, Ostsee oder einem der Welt­meere. Darüber hinaus zählen die Baum­bestattung oder Wald­bestattung in einem Bestattungs­wald zu beliebten Beisetzungs­formen.

Einige unserer Nachbar­länder bieten weitere Bei­setzungs­mög­lich­keiten wie etwa das Verstreuen der Asche in Flüssen, auf einer Alm oder aus einem Heiß­luft­ballon heraus. Sonder­fälle sind die Diamant­bestattung und die Welt­raum­bestattung, bei denen nur ein kleiner Teil der Asche auf diese Weise bestattet wird. Die ver­bleibende Asche wird nach Ihren Vor­stellungen beige­setzt. Wir vom Beerdigungs-Institut Tielitz beraten Sie gerne näher.

Was kostet eine Bestattung?

Wie viel eine Bestattung kostet, lässt sich nicht pauschal beant­worten, denn die persön­lichen Vor­stellungen des Ver­storbenen und der Ange­hörigen spielen eine entschei­dende Rolle. Wir vom Beerdigungs-Institut Tielitz nehmen uns Zeit, über Ihre Vor­stellungen zu sprechen, beraten Sie aus­führ­lich und erstellen Ihnen dann eine detaillierte Kosten­auf­stellung. Grund­sätzlich lassen sich die Kosten in drei Bereiche unter­teilen:

  • Unsere Bestattungs­leistungen, inklusive Kauf eines Sarges und gege­benen­falls einer Urne
  • Kommunale und kirchliche Gebühren (z. B. Kosten für die Grab­stelle und die Aus­stellung der Sterbe­urkunde)
  • Auslagen für weitere Dienst­leister, wie etwa Floristen, Redner, Musiker. In diesen Bereich fallen auch die Kaffee­tafel und die Schaltung der Trauer­anzeige in der Tagespresse

Was ist eine Bestattung „von Amts wegen“?

Eine Bestattung von Amts wegen, eine soge­nannte Ersatz­vor­nahme, wird durch­geführt, wenn inner­halb der Bestattungsfrist keine bestattungs­pflichtigen Ange­hörigen aus­findig gemacht werden können oder wenn diese die Über­nahme der Bestattung verweigern. Die Bestattung wird dann vom Ordnungs­amt beauf­tragt, wobei eine schlichte Ausführung ohne Extras gewählt wird. Werden zu einem späteren Zeitpunkt bestattungs­pflichtige Ange­hörige ermittelt, müssen diese die Kosten erstatten.

Wie erkenne ich einen guten Bestatter?

Wer ein Bestattungs­unter­nehmen eröffnet, muss keine spezielle Quali­fikation vorweisen. Deshalb lohnt es sich, etwas genauer hinzu­sehen: Um Quali­täts­standards in der Branche zu heben, bietet etwa der Bundes­verband Deutscher Bestatter e.V. (BDB) den Aus­bildungs­gang Geprüfter Bestatter (vormals: Fach­geprüfter Bestatter) sowie eine Weiter­quali­fizierung zum Funeral­master an. Seit 2007 gibt es auch den Aus­bildungs­beruf Bestattungs­fach­kraft, worauf der Bestatter­meister folgen kann. Diese Prüfungen werden vor der Hand­werks­kammer abgelegt. Ein weiterer Anhalts­punkt für Sie ist das Marken­zeichen „Bestatter – vom Hand­werk geprüft“ das vom BDB an quali­fizierte Bestatter ver­liehen wird. Quali­fikation ist nur ein Anhalts­punkt, zusätzlich können Sie auf der Website schauen, welchen Eindruck das Unter­nehmen persön­lich auf Sie macht, welche Philosophie dort gelebt wird und welche Leistungen ange­boten werden.

Was bedeutet das Zeichen „Bestatter – vom Handwerk geprüft“?

Das Zeichen „Bestatter – vom Handwerk geprüft“ ist eine Kollektiv­marke des Bundes­verbands Deutscher Bestatter e.V. (BDB). Dieses Güte­siegel wird nur Mitglieds­unter­nehmen verliehen, die einen Geprüften Bestatter, eine Bestattungs­fach­kraft oder einen Bestatter­meister in verant­wortlicher Position haben und die bestimmte fachliche, persön­liche und betrieb­liche Kriterien erfüllen.

Was passiert nach dem Tod mit den „digitalen Fußspuren“?

In Zeiten von sozialen Netz­werken, Online-Shopping, Multimedia-Diensten und virtuellen Konten darf eines nicht ver­gessen werden: der digitale Nachlass, den ein Internet­nutzer seinen Hinter­bliebenen samt Guthaben und Verbind­lich­keiten vererbt. Das Beerdigungs-Institut Tielitz unter­stützt Sie auch hierbei und prüft, ob ein Account, eine Mitglied­schaft oder ein Vertrag mit dem Ver­storbenen besteht. Dabei können Sie bestimmen, ob die ermittelten Konten gekündigt oder auf Sie übertragen werden. Social-Media-Profile können deakti­viert oder, bei Facebook, in einen Gedenk-Modus gesetzt werden. Auch Guthaben und andere Ver­mögens­werte können mit Hilfe des Bestatters ermittelt und auf Sie be­ziehungs­weise die Erben übertragen werden. Jeglicher Zugriff durch Dritte wird damit ausge­schlossen.

Darf ich meinen verstorbenen Angehörigen berühren?

Ja, in der Regel ist es voll­kommen unge­fährlich, einen Toten zu berühren. Nur wenn der Ver­storbene vor seinem Tod eine gefährliche, ansteckende Krank­heit hatte, sodass Sie bereits zu Leb­zeiten keinen direkten Kontakt haben konnten, sollten Sie auch nach dem Tod von Berührungen absehen. Im Zweifel erkundigen Sie sich in diesem Fall beim zuletzt behan­delnden Arzt. Wenn Sie sich jetzt fragen: Und was ist mit dem Leichengift? Keine Sorge, das gibt es gar nicht. Als „Leichen­gift“ werden fälsch­licher­weise die Ptomaine bezeichnet, die bei ein­setzender Ver­wesung freige­setzt werden. Sie sind verant­wortlich für den Leichen­geruch, der bei einigen Ver­storbenen auftritt, haben jedoch keine gesund­heits­gefähr­dende Wirkung.

Was ist Thanatopraxie?

Mit Techniken der Thanato­praxie, auch „Modern Embalming“ oder „Einbalsa­mierung“ genannt, ist es möglich, den Körper eines Ver­storbenen zu konser­vieren, wenn er über einen längeren Zeit­raum aufge­bahrt werden soll oder sich die Beer­digung zum Beispiel aufgrund einer Über­führung ins Ausland verzögert. Durch eine thanato­praktische Versorgung kann außerdem das natür­liche Erschei­nungs­bild des Ver­storbenen wieder­her­gestellt werden, etwa wenn der Körper von langer Krank­heit oder schweren Ver­letzungen gezeichnet ist.

Warum ist eine thanato­praktische Versorgung hilfreich oder sogar notwendig?

Thanatopraxie schenkt den Hinter­bliebenen mehr Zeit zum Loslassen. Sie können sich zum Beispiel über den üblichen Zeit­raum hinaus ganz in Ruhe von dem Ver­storbenen verab­schieden. Durch die Wieder­her­stellung seines natür­lichen Erschei­nungs­bildes können die Ange­hörigen ihn in guter Erinnerung behalten. Darüber hinaus kann die Thanato­praxie helfen, den Verlust anzu­nehmen und den Tod zu akzep­tieren. Was gerade dann wichtig ist, wenn ein Mensch plötzlich, beispiels­weise durch einen Unfall, aus dem Leben gerissen wurde. So ist Thanato­praxie auch ein wichtiger Schritt in der Trauer­ver­arbeitung. Zudem ist Thanato­praxie die Voraus­setzung für eine Auslands­über­führung im Flugzeug.

Können im Beerdigungs-Institut Tielitz auch verstorbene Frauen von Frauen versorgt werden?

Ja, ob aus persön­lichen oder religiösen Gründen der Wunsch besteht, dass eine Ver­storbene von einer Frau für die letzte Reise vorbe­reitet wird – es ist uns ein Anliegen, diesem Wunsch nach­zu­kommen.