Teindusend Särge!
Teindusend Särge swommt de Weser entlang un keenen for mi.
Heini Holtenbeen 1835-1909

Wichtige Informationen zu Ihrem letzten Willen

Bitte beachten Sie: Wir weisen darauf hin, dass Sie auf dieser Home­page lediglich allgemeine Informationen finden. Diese Informationen können weder eine Rechts­beratung ersetzen noch berück­sichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles.

Für eine konkrete Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Akkordeon TitelTestament

In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Ver­mögen und Besitz im Todes­fall geschehen soll. Es gibt zwei Möglich­keiten ein rechts­kräftiges Testament zu verfassen: Zum einen das „eigen­händige Testament“. Es muss vom Testierenden hand­schriftlich auf Papier nieder­geschrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unter­schrift mit vollem Vor- und Nach­namen tragen. Die Alternative ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbst­verständ­lich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.

Akkordeon TitelErbrecht

Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetz­geber eine Erben­reihen­folge fest: Erben erster Ordnung sind Kinder, Ehe­partner und Enkel. In einer Zugewinn­gemein­schaft erbt der Ehe­partner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nach­kommen des Erb­lassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.

Weiterführende Informationen des BMJV.

Akkordeon TitelVorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne fest­gelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grund­stücks­geschäfte, ist eine notarielle Vorsorge­vollmacht notwendig, für andere Vermögens­geschäfte, insbesondere Bank­geschäfte aller Art, zumindest eine schrift­liche Vollmacht. Abschließend sollte eine Vorsorge­vollmacht immer mit einer Patienten­verfügung kombiniert werden, um auch gesund­heitliche Aspekte zu klären.

Akkordeon TitelPatientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhalts­punkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patienten­verfügung kann mit einer notariellen Vorsorge­vollmacht verbunden, aber auch isoliert und privat­schriftlich erstellt werden.

Weiterführende Informationen des BMJV.

Akkordeon TitelVorsorgevertrag

In einem Vorsorgevertrag können Sie von der Bestattungs­art über den Ort der Beisetzung und das Sarg- und / oder Urnen­modell bis zum Ablauf der Trauer­feier viele individuelle Details festhalten. Wichtig: Ihre Angehörigen müssen von diesem Vertrag Kenntnis haben! Mit einem Vorsorge­vertrag entlasten Sie Ihre Angehörigen aber nicht nur emotional. Er bietet Ihrer Familie auch finanzielle Absicherung, denn Sie können ihn mit einer Einmal­zahlung auf ein Treuhand­konto oder einer regel­mäßigen oder einmaligen Zahlung in eine Sterbe­geld­versicherung kombinieren. In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie gerne näher über dieses Thema.