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Sterbegeld von Krankenkassen

 

Allgemeine Ortskrankenkassen, Ersatzkrankenkassen, Betriebskranken- kassen und die Bundesknappschaft zahlen

  

ab dem 1. Januar 2004 kein Sterbegeld mehr.

 

Die Witwe / der Witwer ist für 4 Wochen weiter krankenversichert. Eine vorsorgliche Anmeldung auf Weiterversicherung bei der Krankenkasse ist jedoch empfehlenswert. Dafür haben Sie drei Monate Zeit. Verstreicht diese Frist, darf die gesetzliche Krankenkasse Sie nicht versichern.   Private Krankenkassen zahlen nur ein Sterbegeld, wenn eine besondere Sterbegeldversicherung abgeschlossen wurde. Eine Weiterversicherung ist mit dem zuständigen Bezirksvertreter zu besprechen.

Sterbegeld vom Versorgungsamt

 

Beantragung des Sterbegeldes beim Versorgungsamt Bremen kann jede Person veranlassen, falls die Kosten für die Bestattung durch sie getragen wurden. Bisher hatten nur direkte Angehörige (Ehepartner, Kinder) Ansprüche. Wenn das Versorgungsamt für eine Kriegsverletzung eine Rente gezahlt hat, werden auf Antrag des hinterbliebenen Ehepartners drei Monatsbezüge gezahlt.

Kostenübernahme durch das Sozialamt

Für mittellose Bürger werden die Bestattungskosten in einfacher Form übernommen. Zahlt eine Sterbegeldversicherung, so tritt das Sozialamt nicht oder nur teilweise ein. Der Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten muss von Ihnen bei der zuständigen Betreuungsstelle gestellt werden. Nach Bewilligung des Antrages rechnen wir die Bestattungskosten direkt mit dem Sozialamt Bremen ab.

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