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In Bremen-Stadt gibt es 11 städtische Friedhöfe, die von Stadtgrün Bremen verwaltet werden. Für die 12 kirchlichen Friedhöfe gelten besondere Bestimmungen. Für nähere Informationen geben wir Ihnen gerne Auskunft.
Die Wahl einer Grabstelle auf einem städtischen Friedhof ist grundsätzlich frei. Einige der stadtbremischen Friedhöfe sind leider so stark belegt, dass Grabstellen für eine Beerdigung nicht ohne weiteres zur Verfügung stehen. Auskünfte über Friedhöfe, auf denen Grabstellen erworben werden können, erteilen wir Ihnen gerne nach Rücksprache mit Stadtgrün.
Bereits vorhandene Grabstellen unterliegen der Verlängerungspflicht (Prolongation) gemäß der z. Zt. gültigen Gebührenordnung für die stadteigenen Friedhöfe.
Nach Ablauf des Nutzungsrechts kann eine Grabstelle wiedererworben werden. Die Kosten hierfür richten sich nach der dann gültigen Gebührenordnung.
Ist der Nutzungsberechtigte einer Grabstelle verstorben, sollte das Nutzungsrecht umgeschrieben werden. Der Antrag wird von uns zum Friedhofsamt weitergeleitet. Neben den üblichen Erd- und Urnengräbern bietet Stadtgrün folgende Möglichkeiten an: Anonymes Gräberfeld - Huckelriede
Ein anonymes Gräberfeld für Urnenbestattungen steht auf dem Huckelrieder Friedhof und einigen Gemeindefriedhöfen zur Verfügung. Beisetzungen, an denen man teilnehmen kann, erfolgen hier innerhalb einer begrenzten Rasenfläche, für die ein Gemeinschafts-Denkmal erstellt wurde. Blumen können nur an einer dafür vorgesehenen Stelle niedergelegt werden. Urnengarten
Der Urnengarten ist eine Gemeinschaftsanlage und ermöglicht Beisetzungen für insgesamt 50 Urnen. Urnengärten sind auf den Friedhöfen: Huckelriede, Osterholz, Riensberg und Walle vorhanden und werden harmonisch in vorhandenen Grabfeldern angelegt. In der einmaligen Gebühr ist die Pflege mit immergrünem Bodendecker und jahreszeitlichen wechselnden Blumen, Vor- und Zuname des Verstorbenen in der gemeinsamen Stele aus Naturstein, enthalten.
Wie auch bei dem anonymen Gräberfeld können auf einer gesonderten Fläche Gestecke oder Blumen abgelegt werden. Die Ruhefrist endet nach 20 Jahren ohne Verlängerung. Kolumbarium
Das Kolumbarium befindet sich im ehemaligen Krematorium auf dem Riensberger Friedhof.
Die Beisetzung der Urnen erfolgt in Einzelnischen, die durch Grabplatten aus Glas oder Sandstein verschlossen werden. Die Grabplatten können mit Namen, Daten und Zeichen versehen werden.
Die Urnennischen bieten auch Raum für die Hinterlegung persönlicher Andenken. Das Nutzungsrecht beträgt 20 Jahre und kann auf Wunsch verlängert werden.
Der Zugang zum Kolumbarium ist nur möglich mit einem speziellen Schlüssel, der Ihnen als Nutzungsberechtigter vom Friedhofsamt übergeben wird. Gegen eine entsprechende Gebühr können auch Schlüssel nachbestellt werden.

Rasengrab
Rasengräber bieten ohne Pflegeaufwand einen grünen und landschaftlichen Charakter und ist eine alternative zum anonymen Gräberfeld und Urnengarten ( wo leider die spätere Familienzusammenführung nicht gewährleistet werden kann.) Das Nutzungsrecht kann auf Wunsch verlängert werden und es darf eine bodenbündige Liegeplatte als Grabstein angelegt werden. Die Pflege des Rasens ist in der Gebühr enthalten.
Es ist jederzeit möglich, das Rasengrab in eine gärtnerisch gestaltete Grabstelle umzuwandeln.
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