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Die Grabstelle kann nach einer Erdbestattung nach etwa 6 Monaten neu angelegt werden. Die Aufstellung eines Grabmales ist nach der gleichen Zeit möglich. Das Aufstellen von Grabsteinen und die neue Bepflanzung einer Grabstelle sind genehmigungspflichtig. Diese Genehmigung wird von der gewünschten Gärrtnerei bzw. von dem gewünschten Steinmetzbetrieb beim Friedhofsamt für Sie beantragt.

 
 

 

Provisorische Grabherrichtung

Der erste Schritt zur würdevollen Grabstelle.

Um den Grabhügel die Anonymität zu nehmen, sollte ein Holzkreuz mit dem Namen des Verstorbenen bis zur entgültigen Fertigstellung der Anlage und des Grabsteines aufgestellt werden. Solche provisorischen Holzkreuze erleichtern Freunden und Angehörigen, die an der Bestattung nicht teilnehmen konnten, das Auffinden des Grabes. Der Steinmetz stellt Ihnen dieses Holzkreuz für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten gegen eine Leihgebühr zur Verfügung.

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